Was sich in der letzten Woche bereits angekündigt hat, ist nun offiziell. Die Finanzministerinnen und Finanzminister haben sich auf der Finanzministerkonferenz darauf verständigt, die Frist einmalig zu verlängern.

Millionen von Grundsteuererklärungen fehlen derzeit bundesweit noch. Daher haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister auf der Finanzministerkonferenz darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe einmalig zu verlängern. Neuer Abgabeschluss ist nun der 31.01.2023.